Erbstreitigkeiten
Durchsetzung der Rechte von Enterbten

 

Im Erbfalle finden Sie sich oft in einer Erbengemeinschaft wieder, welche eine Zufallsgemeinschaft ist und im Regelfalle auf Zerschlagung der Gemeinschaft angelegt ist. Da bleiben Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten unter den Miterben nicht aus. Liegt kein exakt formuliertes Testament vor, sind jahrelange Auseinandersetzungen oft vorprogrammiert. Auch in einem solchen Falle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat, zur Durchsetzung Ihrer Rechte, zur Seite.

Sind Sie enterbt, stehen Sie vor der Frage: Wie bekomme ich meinen Pflichtteil?

In einem solchen Fall sollten Sie unverzüglich juristischen Rat einholen. Die Gefahr der Versäumnis von Verjährungsfristen, sowie die unterlassene Einholung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen können unwiederbringliche, finanzielle Nachteile für Sie haben. Die Einschaltung eines Steuerjuristen kann Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Vermächtnissen vor schwerwiegenden Nachteilen bewahren.

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