Gestaltungsberatung

 

Ob es hierbei um die Gestaltung eines juristisch wohldurchdachten Testaments mit dem richtigen Ehevertrag, der Abstimmung des Gesellschaftsvertrags für Unternehmer oder um die Vorbereitung eines Generationswechsels im Unternehmen, mit anstehender Betriebsübergabe geht, ist gleichgültig. In jedem Falle gilt es, finanzielle Verluste durch Fehlgestaltungen zu vermeiden und für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie für Ihre Abkömmlinge im Erbfall viel Geld einzusparen. Nach einer Studie sind 10 % aller Unternehmensinsolvenzen auf eine mangelhafte oder völlig fehlende testamentarische Gestaltung zurückzuführen.

Es ist daher unerlässlich, rechtzeitig steuerjuristischen Rat einzuholen.

Mit einer Beratung durch unsere Kanzlei wollen wir dazu beitragen, dass Ihr Partner im Alter "sicher", liquide und versorgt ist, der Fiskus nur soviel an der Vermögensnachfolge partizipiert, wie unbedingt notwendig und Erbstreitigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden.

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