Steuerstrafrecht

 

Sollten Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig oder ordnungsgemäß nachgekommen sein, ist die Einholung eines steuerjuristischen Rates dringend angezeigt. Nur ein qualifizierter Steuerjurist kann die Risiken und Chancen im Einzelfall abschätzen und beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht.

Bei rechtzeitiger Ratsuche, kann in vielen Fällen die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch eine Selbstanzeige vermieden werden.

Aber Vorsicht !!! – die Gefahr einer verunglückten Selbstanzeige ist für einen Laien groß.

Es kann passieren, dass Sie der Finanzbehörde gegenüber Ihre "Steuersünden beichten" und dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird, nur weil bestimmte Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige nicht beachtet wurden.

Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, kann Ihnen bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Strafverteidigers, bereits im Ermittlungsverfahren, meist besser geholfen werden, als in einem späteren Verfahrensabschnitt. Auch für die Strafverteidigung können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.